Versicherungsnachweise

für gesetzlich versicherte Patienten
Bitte bringen Sie Ihre Chipkarte beim ersten Besuch in jedem neuen Quartal in die Praxis mit. Durch das Einlesen der Karte wird in jedem Quartal der Versicherungsschutz überprüft. Ohne diesen Versicherungsnachweis darf keinerlei Kassenleistung erbracht werden.
Leider wurden wir von den Krankenkassen aufgefordert, Privatrechnungen und Privatrezepte auszustellen, falls uns die Chipkarte nicht vorgelegt wird. Deswegen bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, uns die Karte baldmöglichst nachzureichen, wenn Sie diese doch einmal vergessen haben. Bei nachträglicher Vorlage der Versicherungskarte können die Privatrechnungen selbstverständlich in Kassenleistungen umgewandelt werden.


